Wärmeplanung Hannover

Wärmepumpe oder Fernwärme in Hannover? Erst den Wärmeplan prüfen.

Hannover hat die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Je nachdem, in welchem Gebiet Ihr Haus liegt, gelten unterschiedliche Regeln, und im Fernwärme-Satzungsgebiet ein Anschlusszwang. Wir ordnen ein, was zu Ihrem Objekt passt. Wir sind an keinen Hersteller gebunden und verkaufen keine Geräte.

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01 / Ausgangslage

Was der kommunale Wärmeplan für Sie bedeutet

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat die kommunale Wärmeplanung am 27. März 2025 beschlossen. Der Plan legt für die gesamte Stadt fest, wie die Wärmeversorgung künftig aussehen soll, und teilt das Stadtgebiet dafür in unterschiedliche Gebietsarten ein.

  • Fernwärme-Satzungsgebiet: Bereiche, in denen ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme gilt.
  • Fernwärme-Erweiterungsgebiete und Prüfgebiete: Bereiche, in denen Fern- oder Nahwärme geplant oder geprüft wird.
  • Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung: Bereiche, in denen individuelle Lösungen wie die Wärmepumpe im Vordergrund stehen.

Welche dieser Einstufungen für Ihre Adresse gilt, ist der entscheidende erste Schritt. Er lässt sich über die interaktive Karte des Satzungsgebiets von enercity abfragen.

02 / Satzungsgebiet

Anschlusszwang im Fernwärme-Satzungsgebiet

Liegt Ihr Grundstück im Satzungsgebiet, sind Eigentümerinnen und Eigentümer nach der Fernwärmesatzung grundsätzlich verpflichtet, ihr Gebäude an die Fernwärme anzuschließen. Zusätzlich gilt dort die sogenannte 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes bei Heizungserneuerungen bereits ab dem 30. Juni 2025. Ein Fernwärmeanschluss erfüllt diese Anforderung.

Wichtig: Der Anschlusszwang gilt ausschließlich innerhalb des Satzungsgebiets. Außerhalb bleibt Ihnen die freie Wahl des Heizsystems. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihre Adresse überhaupt betroffen ist, bevor Sie über Technik entscheiden.

03 / Der Punkt, den kaum jemand neutral erklärt

Wärmepumpe trotz Satzungsgebiet: die Befreiung

Auch im Satzungsgebiet ist die Wärmepumpe nicht ausgeschlossen. Die Satzung sieht eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang vor, insbesondere für emissionsfreie Wärmeerzeugungsanlagen, die vorrangig erneuerbare Energien nutzen.

  • Als emissionsfrei gelten unter anderem Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie und Pelletheizungen.
  • Bestandsanlagen gelten mit Eingang des vollständigen Befreiungsantrags als befreit.
  • Ob und in welchem Umfang eine Befreiung erteilt wird, richtet sich nach der Satzung und Ihrem konkreten Antrag.

Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse. Ein Installateur, der eine Anlage verkaufen möchte, ist selten die neutrale Instanz für die Frage, ob sich der Weg über die Befreiung für Ihr Objekt überhaupt lohnt. Wir ordnen das für Sie ein.

04 / Förderung

Förderung 2026 im Blick behalten

Für den Heizungstausch ist über die KfW eine Förderung von bis zu 70 Prozent und maximal 21.000 Euro je Wohneinheit möglich (Stand 2026). Die tatsächliche Höhe hängt von Ihrer Ausgangslage und den jeweils gültigen Bedingungen ab. Fördersätze und Programme können sich ändern, daher lohnt eine Prüfung zum aktuellen Stand.

Wir prüfen den passenden Förderpfad neutral mit. Eine verbindliche Wirtschaftlichkeits- oder Detailauslegung erfolgt anschließend durch den beauftragten Fachbetrieb.

05 / So gehen wir vor

Einordnen, statt verkaufen

VAN DER RHEEDE ist eine herstellerneutrale Fachberatung. Für Ihr Vorhaben in Hannover heißt das konkret:

  • Wir klären die Gebietseinstufung und was sie für Ihr Objekt bedeutet.
  • Wir ordnen ein, ob Wärmepumpe oder Fernwärme für Gebäude, Bedarf und Budget sinnvoll ist.
  • Wir prüfen den Förderpfad und vermitteln bei Bedarf einen geprüften Fachbetrieb mit passenden Umsetzungskapazitäten.
  • Die Ausführung plant und verantwortet der Fachbetrieb eigenständig. Die Beratung bei uns ist kostenlos und unverbindlich.

Lassen Sie Ihr Vorhaben in Hannover einordnen.

Beschreiben Sie uns kurz Ihre Immobilie und Ihr Ziel. Wir sagen Ihnen offen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist. Kostenlos, herstellerneutral, ohne Verkaufsdruck.

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Häufige Fragen

Wärmepumpe und Wärmeplan in Hannover

Muss ich mein Haus in Hannover an die Fernwärme anschließen?

Ein Anschluss- und Benutzungszwang gilt nur innerhalb des in der Fernwärmesatzung festgelegten Satzungsgebiets. Ob Ihre Adresse dort liegt, prüfen Sie in der interaktiven Karte von enercity. Außerhalb des Satzungsgebiets besteht kein Anschlusszwang.

Kann ich trotz Fernwärme-Satzungsgebiet eine Wärmepumpe einbauen?

Ja. Für emissionsfreie Wärmeerzeugungsanlagen wie Wärmepumpen ist eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang vorgesehen. Ob und in welchem Umfang sie erteilt wird, richtet sich nach der Satzung und dem vollständigen Befreiungsantrag.

Wie finde ich heraus, in welchem Gebiet mein Haus liegt?

Der kommunale Wärmeplan unterscheidet unter anderem Fernwärme-Satzungsgebiete, Erweiterungsgebiete, Prüfgebiete und Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung. Ihre konkrete Adresse können Sie über die interaktive Karte von enercity abfragen.

Lohnt sich eine Wärmepumpe in Hannover trotz Wärmeplan?

Das hängt vom Gebäude, dem Wärmebedarf, der Gebietseinstufung und dem Förderpfad ab. Wir ordnen herstellerneutral und kostenlos ein, ob Wärmepumpe oder Fernwärme für Ihr Objekt sinnvoll ist. Eine verbindliche technische Auslegung erfolgt anschließend durch den ausführenden Fachbetrieb.

Welche Förderung gibt es 2026 für die Wärmepumpe?

Über die KfW ist für den Heizungstausch eine Förderung von bis zu 70 Prozent und maximal 21.000 Euro je Wohneinheit möglich (Stand 2026). Die genaue Höhe hängt von Ihrer Ausgangslage und den gültigen Bedingungen ab. Wir prüfen den passenden Förderpfad neutral mit.

Quellen und weiterführende Informationen: Landeshauptstadt Hannover, Kommunale Wärmeplanung und Fernwärmesatzung (hannover.de); interaktive Karte des Satzungsgebiets bei enercity. Angaben Stand 2026, ohne Gewähr.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung oder die Prüfung im Einzelfall durch die zuständige Behörde. VAN DER RHEEDE erbringt Beratungs- und Vermittlungsleistungen und keine Bau- oder Werkleistungen.